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Allgemeine Verkaufsbedingungen

1.    Geltungsbereich

1.1       Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: „Verkaufsbedingungen“) gelten für alle Angebote, Annahmeerklärungen und Verträge der Henkel & Cie. AG (nachfolgend jeweils: „Verkäufer“) über die Lieferung von Waren einschliesslich Beratungen und sonstigen Nebenleistungen (nachfolgend einheitlich: „Lieferungen“) über den eShop SalonLab gegenüber dem Kunden (nachfolgend einheitlich: „Besteller“). Von diesen Verkaufsbedingungen abweichende oder diese ergänzenden Bedingungen des Bestellers gelten nur, soweit der Verkäufer solche Bedingungen ausdrücklich schriftlich anerkennt. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis abweichender oder ergänzender Bedingungen des Bestellers Lieferungen vorbehaltlos ausführt oder Zahlungen annimmt.

1.2       Die Angebote des Verkäufers richten sich ausschliesslich an Verbraucher und nicht an Unternehmer. Der Besteller ist Verbraucher, soweit der Zweck der Lieferungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2.    Vertragsschluss

2.1         Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend, soweit der Verkäufer dies nicht anders bestimmt. Sie stellen ein unverbindliches Angebot an den Besteller dar, seinerseits ein Angebot für Lieferungen abzugeben. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Bestellungen des Bestellers anzunehmen.

2.2         Der Besteller kann die nach der Analyse empfohlenen Warenpakete des Verkäufers zunächst unverbindlich auswählen und diese in einem sogenannten Warenkorb sammeln. Erst nach Eingabe der für die Abwicklung der Bestellung erforderlichen persönlichen Daten und der Auswahl der Zahlungsmethode gibt der Besteller im abschliessenden Schritt des Bestellvorganges über die Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot zum Kauf des ausgewählten Warenpaketes ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Besteller die Daten jederzeit ändern und einsehen. Das Angebot kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Besteller durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Verkaufsbedingungen akzeptiert und dadurch in sein Angebot aufgenommen hat.

2.3         Der Verkäufer schickt dem Besteller daraufhin eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Bestellers nochmals aufgeführt wird und die der Besteller über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Bestellers beim Verkäufer eingegangen ist und stellt keine Annahme des Angebots dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Verkäufer zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Waren, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) dem Besteller von uns auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Die Vertragsbestätigung kann über die Funktion „Drucken“ ausgedruckt werden. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.

2.4         Die Abgabe von Waren erfolgt nur in haushaltsüblichen Mengen.

3.       Preise, Versand

3.1         Alle Preise, die auf der Website des Verkäufers angegeben sind, verstehen sich einschliesslich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer sowie aller sonstigen Steuern, Zölle, Abgaben und Versicherungen.

3.2         Die Bestellung wird versandkostenfrei verschickt.

4.    Zahlung

4.1         Dem Besteller stehen die im Bestellvorgang genannten konkreten Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Der Besteller kann damit die Zahlung grundsätzlich per Kreditkarte (VISA, Mastercard) und PayPal vornehmen.

4.2         Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Besteller durch Versäumung dieses Termins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Verkäufer Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen.

4.3         Die Verpflichtung des Bestellers zur Zahlung von Verzugszinsen schliesst die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Verkäufer nicht aus.

5.      Lieferung, Warenverfügbarkeit

5.1         Die Lieferung der bestellten Waren erfolgt durch den Verkäufer bis zur vereinbarten Lieferadresse. Selbstabholung des Bestellers ist ausgeschlossen. Soweit nicht abweichend vereinbart, führt der Verkäufer keine Lieferungen ausserhalb der Bundesrepublik Deutschland, Österreich und der Schweiz aus.

5.2         Der Verkäufer ist zu Teillieferungen nicht verpflichtet aber berechtigt, soweit dem Besteller zumutbar.

5.3         Die vereinbarte Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Erfüllung der etwaigen An- oder Vorauszahlungspflichten des Bestellers. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, sofern der Besteller mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen aufgrund vorangehender Bestellungen im Verzug ist, die Bestellung erst nach der Erfüllung bestehender Verpflichtungen zu bearbeiten. Die Lieferzeit verlängert sich in diesem Fall entsprechend, ohne dass es einer ausdrücklichen Erklärung des Verkäufers bedarf.

5.4         Soweit eine Lieferung geschuldet wird, hat der Verkäufer das Wahlrecht, die Ware entweder selbst oder durch einen Dritten anzuliefern.

5.5         Wird ein vereinbarter Liefertermin überschritten, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern der Verkäufer innerhalb der vom Besteller zu setzenden Nachfrist von mindestens drei Wochen nicht erfüllt und dies zu vertreten hat. Der Fristsetzung bedarf es nicht, soweit diese von Gesetzes wegen entbehrlich ist. Der Rücktritt muss schriftlich sowie spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der gesetzten Nachfrist erklärt werden. Nach Ablauf der vorgenannten Frist für den Rücktritt ist der Besteller nur nach Setzung und Ablauf einer weiteren vom Besteller zu setzenden angemessenen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt, sofern der Verkäufer innerhalb dieser weiteren Nachfrist nicht erfüllt und dies zu vertreten hat.

5.6         Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Verkäufer die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer sich anschliessenden, angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ereignissen höherer Gewalt stehen alle von dem Verkäufer nicht zu vertretenden, nicht abwendbaren Ereignisse gleich, insbesondere währungs-, handelspolitische, sonstige hoheitliche Massnahmen, Streiks, Aussperrungen, wesentliche Betriebsstörungen (z.B. Feuer, Maschinenbruch, Rohstoff- oder Energiemangel bzw. -verknappung gleich aus welchem Grund, einschliesslich insbesondere auch durch Lieferengpässe, Leistungsstörungen oder sonstige Versorgungsschwierigkeiten von Rohstofflieferanten oder sonstige Vorlieferanten des Verkäufers, Störungen im Abpackungs- und Abfertigungsprozess oder Transportengpässe) und Behinderung der Verkehrswege, die von nicht nur kurzfristiger Dauer sind und die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Ereignisse höherer Gewalt und diesen gleichgestellte Ereignisse sind vom Verkäufer dem Besteller unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, steht beiden Parteien das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Zum Rücktritt vom Vertrag unter den vorgenannten Voraussetzungen ist der Besteller bei einer bereits erfolgten Teillieferung nur hinsichtlich des nicht erfüllten Teils der Lieferung berechtigt. Wegen des nicht erfüllten Teils der Lieferung darf die Zahlung einer bereits erfolgten Teillieferung nicht verweigert werden.

5.7         Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Bestellers keine Exemplare der ausgewählten Ware verfügbar, teilt der Verkäufer dies dem Besteller in der Auftragsbestätigung unverzüglich mit. Ist die Ware dauerhaft nicht lieferbar, sieht der Verkäufer von einer Annahmeerklärung ab. Der Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

6.      Gefahrübergang

6.1         Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware während des Versands trägt der Verkäufer, wenn der Besteller Verbraucher im Sinne der Ziffer 1.2 ist.

6.2         Die Gefahr geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem der Versand oder die Zustellung der Lieferung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, verzögert wird oder der Besteller in Annahmeverzug gerät.

7.      Mängelrechte

7.1         Der Verkäufer haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ OR 197 ff.

7.2         Beschaffenheitsvereinbarungen gehen einer Verwendungseignung vor.

7.3         Liegt ein Mangel im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vor, erbringt der Verkäufer die Nacherfüllung nach seiner Wahl entweder durch Beseitigung des Mangels oder Nachlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Besteller berechtigt, unter den gesetzlichen Voraussetzungen den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers richten sich nach Ziffer 8.

7.4         Im Falle eines unberechtigten Nacherfüllungsverlangens ist der Besteller verpflichtet, dem Verkäufer den durch das unberechtigte Nacherfüllungsverlangen entstandenen Schaden zu ersetzen, wenn der Besteller erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass sein Nacherfüllungsverlangen unberechtigt ist.

8.      Schadens- und Aufwendungsersatz

8.1         Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund (Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, Vertrag, Delikt etc.), sind ausgeschlossen.

8.2         Der Haftungsausschluss nach Ziffer 8.1 gilt nicht

a)      bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz,

b)      in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit,

c)      bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder

d)      bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmässig vertraut und vertrauen darf. Jedoch ist die Haftung wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens, soweit nicht aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird,

e)      in Fällen, in denen der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

8.3         Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Unterlieferanten und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers bei deren direkter Inanspruchnahme durch den Besteller.

8.4         Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

9.      Verjährung

9.1         Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln beträgt zwei Jahre ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn (Art. 210 OR). a) Abweichend hiervon gilt die gesetzliche Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.2         Nachbesserung oder Neuerbringung der Lieferung erbringt der Verkäufer grundsätzlich aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Ein Anerkenntnis mit der Folge eines Neubeginns der Verjährungsfrist liegt nur vor, wenn der Verkäufer es gegenüber dem Besteller ausdrücklich erklärt.

9.3         Für sonstige Ansprüche des Bestellers gegen den Verkäufer wird die regelmässige Verjährungsfrist auf zwei Jahre ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn verkürzt. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche entsprechend Ziffer 9.1 a), für die die gesetzliche Verjährungsfrist gilt.

10.    Eigentumsvorbehalt

10.1       Die Lieferung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der gelieferten Waren im Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entstehenden neuen Sachen oder, falls der Verkäufer nicht Alleineigentümer der neuen Sache wird, auf entsprechende Miteigentumsanteile des Verkäufers an der neuen Sache. Die Verarbeitung der Lieferung erfolgt für den Verkäufer als Hersteller, ohne den Verkäufer zu verpflichten. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit Material, das nicht im Eigentum des Verkäufers steht, erwirbt der Verkäufer stets Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Lieferung zum Wert der neuen Sache. Erlischt das Eigentum des Verkäufers durch Verbindung oder Vermischung, überträgt der Besteller dem Verkäufer bereits jetzt Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Lieferung zu dem Wert der neuen Sache und verwahrt die Sache insoweit für den Verkäufer.

10.2       Kommt der Besteller mit seiner Zahlungspflicht gegenüber dem Verkäufer in Verzug oder verletzt er eine der sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Pflichten, ist der Verkäufer berechtigt, nach einem Rücktritt vom Vertrag die Herausgabe der Ware zu verlangen und diese beim Besteller abzuholen. Der Verkäufer ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt durch einfache Erklärungen geltend zu machen und/oder diesen in entsprechende Register einzutragen.

10.3       Der Verkäufer ist verpflichtet, Sicherungsrechte auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit deren realisierbarer Wert die jeweils zu sichernde Gesamtforderung des Verkäufers um 10 % übersteigt.

11.   Schlussbestimmungen

11.1       Soweit in diesen Verkaufsbedingungen auf ein Schriftformerfordernis abgestellt wird, ist zur Wahrung der Schriftform Textform (Brief, Fax, E-Mail etc.) ausreichend.

11.2       Eine Umkehr der Beweislast ist mit diesen Verkaufsbedingungen nicht verbunden.

11.3       Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen oder des Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

11.4       Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten des Verkäufers und des Bestellers, einschliesslich der Nacherfüllungspflicht des Verkäufers und der wechselseitigen Rückgewährpflichten im Falle des Rücktritts, ist der Sitz des Verkäufers, soweit der Besteller Kaufmann ist. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Lieferung ist – soweit rechtlich zulässig – ausschliesslich Liestal, soweit der Besteller Kaufmann ist. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers oder an einem sonstigen zuständigen Gericht Klage zu erheben.

Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Besteller unterliegen dem Schweizer Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht/CISG) wird ausgeschlossen. Dies gilt bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschliessen, nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

11.5       Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die aussergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Wir sind bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus unserem Vertrag einvernehmlich beizulegen. Darüber hinaus sind wir weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.

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